Überwachungsberichte: Halten Behörden die Barrierefreiheitsanforderungen von Websites und Apps ein?

Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Websites und Apps öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Jeder Mitgliedsstaat überwacht (in Stichproben) periodisch (alle 3 Jahre), ob die Websites und Apps die festgelegten hohen Barrierefreiheitsanforderungen einhalten und informiert die EU-Kommission über die Ergebnisse der Überwachung.

Die Überwachungsberichte deutscher Behörden werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Zusammenarbeit mit der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) und den Überwachungsstellen der Länder erstellt, veröffentlicht und abschließend der EU-Kommission vorgelegt. Die Überwachungsstellen der Länder sind für die Überwachung der öffentlichen Stellen auf regionaler (Länder) und lokaler (Gemeinden) Ebene zuständig.

Grafik/Illustration: 4. Januar Welt-Braille-Tag, geschrieben in Großschrift und in Brailleschrift (mit schwarzen und gelben Punkten), Copyright Lektorat nah & fern
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1. Bericht zur Überwachung der Barrierefreiheit

Der 1. deutsche Überwachungsbericht vom 23.12.2021 für den Berichtszeitraum 01.01.2020 bis 22.12.2021 stellt eine erste Bestandsaufnahme über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen bei Behörden des Bundes und der Länder dar.

Fazit

Deutsche Behörden halten die Barrierefreiheitsanforderungen von Websites und Apps nicht ein, sie haben noch einen großen Nachholbedarf, barrierefreien Zugang zu ihren Internetangeboten zu schaffen. Das zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW): Keine (!) der rund 1900 geprüften Websites erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, obwohl es seit 2019 hierfür verbindliche Vorgaben gibt.

2. Bericht zur Überwachung der Barrierefreiheit

Der 2. deutsche Überwachungsbericht an die EU-Kommission gemäß Artikel 8 der EU-Richtlinie 2016/2102 für den Berichtszeitraum 01.01.2022 bis 22.12.2024 wurde am 05.03.2025 veröffentlicht.

Fazit

Im Vergleich zum 1. Bericht gibt es keine bzw. kaum Verbesserungen: Noch immer hält keine der rund 7000 Websites und keine der rund 250 Apps der Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen stand, keine (!) erfüllt die gesetzlichen Anforderungen vollständig.

Leichte Verbesserungen zeigen sich dahin gehend, dass die Anzahl der verbindlichen Erklärungen zur Barrierefreiheit leicht gestiegen ist: von etwa 36 auf etwa 47 Prozent. Und positiv hervorzuheben ist, dass das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit in Bundesbehörden gewachsen ist (auch wenn dies nur aufgrund dieser periodischen Überwachungen geschieht).

Ergebnisse der PDF-Prüfungen

Balken-/Liniendiagramm: Entwicklung der PDF/UA-konformen PDFs auf Websites deutscher Bundesbehörden von 2021 bis 2024
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Balken-/Liniendiagramm: Entwicklung der PDF/UA-konformen PDFs auf Websites in deutschen Behörden von 2021 bis 2024

Quelle: Eigene Darstellung nach BMAS, EU-Fortschrittsdaten, Globale Kennzahlen

Der Überwachungsbericht zeigt, dass sich die Anzahl der PDF/UA-konformen PDFs um 3,45 Prozent erhöht hat: von 0,9 Prozent in den Jahren 2020/2021 auf 4,35 Prozent im Jahr 2024.

Das ist ein sehr schlechtes Ergebnis, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der PAC-Test bzw. die PDF/UA-Konformität nicht allein ausreichend ist, um festzustellen, ob ein PDF barrierefrei ist. Meine Erfahrungswerte zeigen hier, dass nur etwa 5 Prozent der PDF/UA-konformen PDFs tatsächlich barrierefrei sind. Die Barrierefreiheit scheitert in den allermeisten Fällen zum Beispiel am fehlenden barrierefreien Layout, an Kontrastfehlern, an fehlenden relevanten Inhalten, an einer falschen Lesereihenfolge, an falsch angelegten Tabellen, an nicht aussagekräftigen Alternativtexten und an einer nicht passenden Semantik.